AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma TOWER INK Tattoo & Design in Einöllen
Wen tätowieren / piercen wir (nicht):
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Tätowiert werden Personen ab Erreichen des 18. Lebensjahres. Piercings werden ab Erreichen des 16. Lebensjahres gestochen. Ohrlöcher (für Kinder) werden ab 3 Jahren ange-boten, von unserer Seite wird Eltern empfohlen, abzuwägen, wann ihr Kind dafür bereit ist. Beim Stechen von Piercings/Ohrlöchern muss die noch nicht volljährige Person, in Begleitung eines Erziehungsberechtigten erscheinen und dieser muss die Einwilligung unterschreiben.
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Vor jedem Eingriff (Tattoo/Piercing/Ohrlöcher) ist eine Einverständniserklärung auszufüllen, welche nur zusammen mit dem Personalausweis oder Reisepass in Original gültig ist.
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Wir tätowieren/piercen keine Personen unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss. Wir tätowieren generell nicht bei einer Schwangerschaft bzw. während der Stillzeit, außer die Kundin hat dies explizit mit der Frauenärztin abgeklärt und übernimmt jegliches Risiko.
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Der Kunde ist verpflichtet, uns über mögliche Allergien/Krankheiten zu informieren (z.B. HIV, Hepatitis, Epilepsie, Neurodermitis, Bluter, Einnahme blutverdünnender Medikamente, usw.).
Was tätowieren wir (nicht):
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Wir behalten uns vor, Kundenwünsche unbegründet abzulehnen. Dies gilt insbesondere für politische oder religiöse Wunschmotive.
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Mit dem Einverständnis der Kunden werden Fotos der Tätowierung oder auch Zeichnungen im Internet und im Studio veröffentlicht. Die Rechte bleiben allein unserem Studio vorbehalten.
Das Finanzielle:
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Der Preis für eine Tätowierung richtet sich nach Größe, Farben, Körperstelle, eventuellen Veränderungen an der Vorlage und dem technischem Schwierigkeitsgrad.
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Der Preis für ein Tattoo versteht sich, inklusive einmal Nachstechen, falls Linien/Farbe innerhalb der Heilungsphase herausfallen. Nachstichtermine sind innerhalb von 4 Wochen anzufragen und innerhalb 3 Monaten wahrzunehmen, ansonsten ist der Nachstich kostenpflichtig. Der Nachstich ist auch kostenpflichtig, falls falsche Pflege/Nachsorge vorliegt. Nachstiche von diversen Körperstellen wie beispielsweise Hände, Füße, sind kostenpflichtig.
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Die Anfertigung eines Entwurfs ist nur, mit einer Anzahlung in Höhe von 30%, mindestens aber 50 EUR möglich. Bei kleinen Sitzungen fällt mindestens eine Anzahlung von 30€ an.
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Falls ein Entwurf / eine Vorlage bereits existiert, verlangen wir eine Anzahlung in Höhe von 30%, mindestens aber 50 EUR, zum Zeitpunkt der Vereinbarung des ersten Termins.
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Die Bezahlung erfolgt immer in bar (oder mit Gutschein) in voller Höhe nach Beenden der Leistung. Die getätigte Anzahlung wird mit dem Endpreis verrechnet.
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Piercings haben Festpreise, die auf der Homepage eingesehen werden können.
Die Gutscheine:
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Geschenkgutscheine (Piercing/Tattoo) können zu jedem Betrag bei uns erworben werden. Gutscheine werden nicht in bar ausbezahlt (auch keine Teilbeträge) und sie können nicht zum Erwerb von Produkten/ oder zur Tätigung einer Anzahlungen verwendet werden.
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Gutscheine sind ab Ausstellungsdatum 2 Jahre gültig.
Nadelpass:
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Die Gültigkeit des Nadelpasses beläuft sich auf 18 Monate ab Ausstelldatum. Dein Nadelpass ist nicht übertragbar. Kein Ersatz bei Verlust oder Diebstahl. Das Guthaben deines Nadel-passes kann nicht ausgezahlt werden. Er ist nicht kombinierbar mit anderen Rabattaktionen.
Die Terminvereinbarungen:
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Termine können bis spätestens 14 Tage vor Termin fristgerecht abgesagt werden (telefonisch oder schriftlich). Die bereits getätigte Anzahlung wird zurückerstattet, sofern es sich um bereits im Vorfeld angefertigte sog. Wanna-Do-Tattoos handelt. Induviduelle Anfertigungen/Tattoovorlagen sind davon ausgeschlossen!
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Termine können bis spätestens 14 Tage vor Termin verschoben werden (telefonisch oder schriftlich), damit der Termin anderweitig vergeben werden kann. Der neue Termin muss innerhalb von 2 Monaten wahrgenommen werden.
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Wird ein Termin kurzfristiger oder gar nicht abgesagt, behalten wir die Anzahlung als Verdienstausfall ein. Wird ein Termin wegen Krankheit kurzfristiger oder gar nicht abgesagt, schreiben wir die Anzahlung nur gut, wenn ein ärztliches Attest vorgelegt wird. Individuelle Anfertigungen/Tattoovorlagen sind davon ausgeschlossen!
Die Gewährleistung:
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Jeder Kunde wird vorab über Risiken, Nebenwirkungen, sowie spätere Pflege ausführlich informiert. Der Tätowierer/Piercer steht für Beratung und Fragen zur Verfügung. Eine schriftliche Pflegeanleitung (Tattoo) wird ausgehändigt, beim Piercen wird mündlich über die Nachsorge belehrt und falls nötig eine Kurzanleitung mitgegeben.
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Der Kunde versichert, alle für seinen Behandlungsverlauf erforderlichen Anweisungen des Studios zu befolgen. Der Kunde verzichtet bei auftretenden Komplikationen auf Schadens-ansprüche oder andere dadurch anfallende Kosten jeglicher Art, gegen die ausführende Person und das Studio. Insbesondere übernehmen wir keine Haftung für Folgeprobleme, wie falsche Pflege, falsche Salbe, falscher Sonnenschutz, Allergien, Spätfolgen, Vernarbungen, verlaufene Farbe, etc.
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Das Tattoo kann von der ursprünglichen Vorlage in geringem Maße abweichen. Eine Vertragsaufhebung und eine Anfechtung, aus diesem Grund, ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, für das Überdecken alter Tattoos (Cover-Ups).
Das Vertragliche:
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Der Kunde erklärt sich bei Vertragsabschluss mit unseren AGB einverstanden.
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Die Tätowierung/das Piercing stellt einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit dar und ist somit rechtlich gesehen eine Körperverletzung. Deshalb, muss der Kunde eine Einverständniserklärung unterzeichnen, in der auf alle rechtlichen Schritte gegen das Studio bzw. die ausführende Person verzichtet wird.
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Ein Vertrag zur Fertigung einer Tätowierung kommt zustande, wenn der Kunde den Entwurf für die Tätowierung in Auftrag gibt. Der Kunde geht einen rechtsverbindlichen Kaufvertrag ein.
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Falls ein Entwurf / eine Vorlage bereits existiert, kommt ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag mit der Vereinbarung des ersten Termins zustande.
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Die diesen AGB zugrunde liegenden Verträge unterliegen deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
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Es gilt als Erfüllungsort und Gerichtsstand Einöllen, Deutschland.
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Salvatorische Klausel:Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen oder nichtigen Regelung richtet sich der Vertrag nach den gesetzlichen Vorschriften.
Stand: 01.02.2024